Orientierungssatz

1. § 10 Nr 3 AlhiV ist durch die Ermächtigungsgrundlage des § 137 Abs 3 AFG nicht gedeckt (Festhaltung an LSG Berlin vom 6.3.1990 - L 14 Ar 76/89).

2. § 137 Abs 1a AFG verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666622

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