Leitsatz (amtlich)

Ein Studium, das an der Wirtschaftsakademie Berlin begonnen und nach deren Überführung in die Fachhochschule für Wirtschaft Berlin an dieser Fachhochschule fortgesetzt und beendet wurde, ist für die Studienzeit an der Wirtschaftsakademie als Fachschulausbildung und für die Fachhochschulzeit als Hochschulausbildung iS von § 36 Abs 1 S 1 Nr 4 Buchst b AVG anzusehen. Da es sich trotz unterschiedlicher Schularten um eine einheitliche Ausbildung handelt, ist auch die Fachschulausbildung als abgeschlossen anzusehen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658360

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