Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit eines ungelernten oder einfach angelernten Arbeiters. Arbeitshaltungswechsel. Zwangshaltung. verschlossener Arbeitsmarkt

 

Orientierungssatz

Ein Arbeitsplatz, auf dem ein ungelernter oder einfach angelernter Arbeiter im Wechsel der drei Haltungsarten Gehen, Stehen und Sitzen tätig ist und nach freiem Entschluß die Haltungsart selbst bestimmen kann, ist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unüblich, da die jeweilige Arbeitshaltung bei Ungelernten oder einfach Angelernten von der jeweils zu verrichtenden Arbeit bestimmt wird. Es unterliegt nicht dem freien Entschluß dieses Personenkreises, die Arbeitshaltung entsprechend der gesundheitlichen Bedürfnisse zu wechseln (vgl LSG Berlin vom 24.1.1997 - L 5 J 63/95).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660793

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