Entscheidungsstichwort (Thema)

Verdrängung einer Ersatzzeit durch französische Versicherungszeit

 

Leitsatz (amtlich)

Eine in Frankreich zurückgelegte Zeit, in der der Versicherte keine versicherungspflichtige Beschäftigung in Frankreich ausgeübt hat, die aber nach französischem Recht - hier: nach Art 58 des Decret 1225 vom 21.9.1950 - aufgrund der Höhe des Jahreseinkommens vom französischen Versicherungsträger als Versicherungszeit anerkannt ist, verdrängt bei einer Rentenberechnung unter Anwendung des Art 46 Abs 1 EWGV 574/72 iVm Art 15 Abs 1 Buchst c EWGV 574/72 eine auf die gleiche Zeit fallende deutsche Ersatzzeit.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 25.02.1992; Aktenzeichen 4 RA 28/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667238

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