Entscheidungsstichwort (Thema)

Wegfall einer "befristeten erweiterten Versorgung"

 

Leitsatz (amtlich)

§ 13 Nr 3 AAÜG in der bis 30.11.1991 geltenden Fassung des Art 2 RÜG vom 25.7.1991 (BGBl I S 1606) enthält eine Eingriffsnorm, die eine Entziehung der in § 9 Abs 1 Nr 1 AAÜG genannten Leistungen unmittelbar durch Gesetz bewirkt. Die Regelungen der §§ 44ff SGB 10 finden auf die hierzu ergangenen Verwaltungsentscheidungen keine Anwendung.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.01.1996; Aktenzeichen 4 RA 9/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1668709

Breith. 1995, 704

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