Entscheidungsstichwort (Thema)
Wegfall einer "befristeten erweiterten Versorgung"
Leitsatz (amtlich)
§ 13 Nr 3 AAÜG in der bis 30.11.1991 geltenden Fassung des Art 2 RÜG vom 25.7.1991 (BGBl I S 1606) enthält eine Eingriffsnorm, die eine Entziehung der in § 9 Abs 1 Nr 1 AAÜG genannten Leistungen unmittelbar durch Gesetz bewirkt. Die Regelungen der §§ 44ff SGB 10 finden auf die hierzu ergangenen Verwaltungsentscheidungen keine Anwendung.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1668709 |
Breith. 1995, 704 |
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