Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Beitragspflicht. Bemessung. Volkskammermitgliedschaft. Übergangsgeldbezug

 

Orientierungssatz

1. Die Mitgliedschaft in der Volkskammer der DDR sowie das nach Ende des Mandats bezogene Übergangsgeld dienen nicht der Begründung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld und können somit nicht zur Bemessung herangezogen werden.

2. Daß die Volkskammer oder die Verwaltung des Deutschen Bundestages Beiträge einbehalten und abgeführt haben bzw die Versicherungspflicht sowie Beitragspflicht bescheinigt haben, ist nicht erheblich.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 04.05.1994; Aktenzeichen 11 RAr 57/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667807

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge