Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosengeld. Beitragspflicht. Bemessung. Volkskammermitgliedschaft. Übergangsgeldbezug
Orientierungssatz
1. Die Mitgliedschaft in der Volkskammer der DDR sowie das nach Ende des Mandats bezogene Übergangsgeld dienen nicht der Begründung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld und können somit nicht zur Bemessung herangezogen werden.
2. Daß die Volkskammer oder die Verwaltung des Deutschen Bundestages Beiträge einbehalten und abgeführt haben bzw die Versicherungspflicht sowie Beitragspflicht bescheinigt haben, ist nicht erheblich.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667807 |
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