Entscheidungsstichwort (Thema)

Kassen- bzw Vertragsarzt. Bekanntgabe. Diagnose. Krankenschein. Unverzichtbarkeit. Entstehen. Vergütungs- bzw Honoraranspruch. Aufgabenerfüllung. Kassenärztliche Vereinigung

 

Orientierungssatz

1. Erst durch Kenntnis des Krankheitsbildes kann nachvollzogen werden, ob die Leistung des Kassen- bzw Vertragsarztes zweckmäßig und wirtschaftlich war, und damit einen Vergütungsanspruch auslösen konnte.

2. Auch für die Erfüllung der den Kassenärztlichen Vereinigungen zugewiesenen Aufgaben ist die Angabe der Diagnose auf dem Krankenschein unverzichtbar. Sie ist durch den Zweck und die Entstehungsgeschichte des § 295 Abs 1 SGB 5 nicht ausgeschlossen.

3. Aus der Regelung des § 301 Abs 1 Nr 2 SGB 5, nach der die Krankenhäuser bei einer stationären Behandlung unter anderem die Aufnahmediagnose zu übermitteln haben, kann im Hinblick auf den Wortlaut des § 295 Abs 1 Nr 1 SGB 5 im Wege des Umkehrschlusses nicht gefolgert werden, der Gesetzgeber sehe eine entsprechende Angabe im ambulanten Bereich ausdrücklich nicht vor.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666560

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