Leitsatz (amtlich)

Das tragbare Lesegerät Optacon ist für einen Blinden Hilfsmittel iS § 182b RVO. Nach Lage des Falles ist es auch zweckmäßig und notwendig, den Blinden mit diesem Gerät auszustatten.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.05.1987; Aktenzeichen 8 RK 45/85)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661785

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