Leitsatz (amtlich)
Das tragbare Lesegerät Optacon ist für einen Blinden Hilfsmittel iS § 182b RVO. Nach Lage des Falles ist es auch zweckmäßig und notwendig, den Blinden mit diesem Gerät auszustatten.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1661785 |
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