Leitsatz (amtlich)
Ein Versicherter, der im Ausland eine selbständige Tätigkeit ausübt, muß sich im Rahmen des AVG § 23 Abs 2 auf diese selbständige Tätigkeit entsprechend den von der Rechtsprechung des BSG aufgestellten Grundsätzen über die Verweisbarkeit auf eine inländische selbständige Tätigkeit (vgl BSG vom 1965-02-24 4 RJ 29/63 = BSGE 22, 265) verweisen lassen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1655874 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen