Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. kein Anspruch auf Versorgung mit Kondomen im Rahmen des § 24a Abs 2 SGB 5. Verfassungsmäßigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Im Rahmen der Leistungen zur Empfängnisverhütung gemäß § 24a Abs 2 SGB 5 haben Versicherte keinen Anspruch auf Versorgung mit Kondomen, weil diese weder ärztlich verordnungsbedürftig noch verordnungsfähig sind.

 

Orientierungssatz

In der gesetzlichen Ausgestaltung der Leistungen zur Empfängnisverhütung liegt kein Verstoß gegen die Art 2 und 3 GG.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 15.04.1997; Aktenzeichen 1 BK 31/96)

 

Fundstellen

Breith. 1997, 4

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