Entscheidungsstichwort (Thema)

Ergänzungsstudium keine Ausfallzeit

 

Orientierungssatz

Ein zusätzliches Studium im Bundesgebiet in dem Fachgebiet Rechtswissenschaften nach einem in der DDR mit der Prüfung als "Diplom-Jurist" abgeschlossenen Studium rechtfertigt nicht die Anerkennung als Ausfallzeit.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.11.1991; Aktenzeichen 4/1 RA 65/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666843

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