Leitsatz (amtlich)

Auch eine im Falle einer Heiratserstattung anerkannte Beschäftigungszeit iS des FRG § 16 ist als eine mit Beiträgen belegte Zeit anzusehen, die für diese Zeit eine Nachentrichtung von Beiträgen nach WGSVG §§ 8, 10 ausschließt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.09.1980; Aktenzeichen 12 RK 28/79)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654079

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