Leitsatz (amtlich)
Auch eine im Falle einer Heiratserstattung anerkannte Beschäftigungszeit iS des FRG § 16 ist als eine mit Beiträgen belegte Zeit anzusehen, die für diese Zeit eine Nachentrichtung von Beiträgen nach WGSVG §§ 8, 10 ausschließt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1654079 |
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