Leitsatz (amtlich)
Ein Beamter unterliegt in der Zweitbeschäftigung als Handwerker nicht der Versicherungspflicht nach HwVG §§ 1, 2.
Orientierungssatz
Bei der Prüfung der Frage (RVO § 1228 Abs 2 Buchst b aF), ob das erzielte Entgelt "ein Fünftel des Gesamteinkommens" überschreitet, hat das Gehalt der Ehefrau für ihre Angestelltentätigkeit in dem Handwerksbetrieb ihres Ehemannes jedenfalls dann außer Betracht zu bleiben, wenn es sich hierbei um ein echtes Äquivalent für tatsächlich geleistete Arbeit und nicht nur um einen "Rechnungsposten" in der Bilanz des Betriebes handelt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1654508 |
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