Entscheidungsstichwort (Thema)
Zeitraum von 8 Wochen noch "unmittelbar" vor der Geburt. Kindererziehungszeit
Orientierungssatz
1. Ein Zeitraum von 8 Wochen vor der Entbindung läßt sich, unter Berücksichtigung der Mutterschutzzeit, noch als "Anschluß" und damit als unschädlicher Unterbrechungstatbestand für die Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung nach § 28a Abs 3 S 1 iVm mit § 2a Abs 5 S 1 und 2 AVG (= §§ 1251a, 1227a RVO) ansehen.
2. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten sind keine Leistungen iS der Art 77 und 78 der EWGV 1408/71.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1655564 |
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