Entscheidungsstichwort (Thema)

Versorgungsausgleich. Lauf der Schutzfrist zugunsten des Versorgungsschuldners bei Leistungen an den ausgleichsverpflichteten Ehegatten (§ 1587p BGB)

 

Leitsatz (amtlich)

Das Datum der Zustellung der Entscheidung des Familiengerichts an den Versicherungsträger ist für den Lauf der sich aus § 1587p BGB ergebenden Frist erheblich, innerhalb deren der berechtigte Ehegatte eine Leistung des Versicherungsträgers als Schuldner der Versorgung an den ausgleichsverpflichteten Ehegatten gegen sich gelten lassen muß. Das Datum des Zugangs der Mitteilung des Familiengerichts, daß die Entscheidung rechtskräftig geworden ist, hat hierfür keine Bedeutung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659034

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