Leitsatz (amtlich)

Bei der Berechnung des Beitragszuschusses ist maßgeblicher Wechselkurs für die Umrechnung der in US-Dollar gezahlten Krankenversicherungsprämien der durchschnittliche monatliche Wechselkurs im Zeitpunkt der Zahlung der Prämien.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 03.05.1984; Aktenzeichen 11 RAz 4/83)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1662334

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