Entscheidungsstichwort (Thema)

Anrechnungszeit bei Ruhen der Arbeitslosenhilfe

 

Leitsatz (amtlich)

In der Rentenversicherung liegt auch in den Fällen, in denen der Versicherte seine Verfügbarkeit gemäß § 105c AFG in zulässiger Weise beschränkt hatte, eine Anrechnungszeit gemäß § 58 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 6 vor, wenn die Arbeitslosenhilfe wegen der Anrechnung anderweitigen Einkommens geruht hat.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 08.02.1996; Aktenzeichen 13 RJ 19/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668742

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