Entscheidungsstichwort (Thema)
Anrechnungszeit bei Ruhen der Arbeitslosenhilfe
Leitsatz (amtlich)
In der Rentenversicherung liegt auch in den Fällen, in denen der Versicherte seine Verfügbarkeit gemäß § 105c AFG in zulässiger Weise beschränkt hatte, eine Anrechnungszeit gemäß § 58 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 6 vor, wenn die Arbeitslosenhilfe wegen der Anrechnung anderweitigen Einkommens geruht hat.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1668742 |
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