Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit. Verfügbarkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit iS des § 1259 Abs 1 S 1 Nr 3 RVO liegt auch vor, wenn der Versicherte gegenüber der Arbeitsverwaltung eine Erklärung nach § 105c AFG abgegeben hat und sein Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosenhilfe wegen der Berücksichtigung von Vermögen ausgeschlossen war.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1668965

Breith. 1995, 930

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge