Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit. Verfügbarkeit
Leitsatz (amtlich)
Eine Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit iS des § 1259 Abs 1 S 1 Nr 3 RVO liegt auch vor, wenn der Versicherte gegenüber der Arbeitsverwaltung eine Erklärung nach § 105c AFG abgegeben hat und sein Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosenhilfe wegen der Berücksichtigung von Vermögen ausgeschlossen war.
Fundstellen
Haufe-Index 1668965 |
Breith. 1995, 930 |
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