Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungsmäßigkeit der Abschmelzung von Zusatzversorgungen des Beitrittsgebiets

 

Orientierungssatz

Die Abschmelzung von Zusatzversorgungen nach den RAV 1 und RAV 2 verstößt nicht gegen das GG; insbesondere stellt sie keinen Eingriff in eigentumsgeschützte Rechtspositionen dar.

 

Nachgehend

BVerfG (Urteil vom 28.04.1999; Aktenzeichen 1 BvR 1926/96, 1 BvR 485/97)

BSG (Urteil vom 06.12.1996; Aktenzeichen 13 RA 1/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670588

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