Orientierungssatz

Art 2 § 18 Abs 2 ArVNG ist insoweit, als er die Anwendung des neuen Abs 2 in § 1264 RVO auch für 1985 eingetretene Versicherungsfälle ausschließt, nicht mit der (in BVerfE 39, 169 und SozR 2200 § 1266 RVO Nr 2 veröffentlichten) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvL 15/71 ua vom 12.3.1975 und damit auch nicht mit Art 3 Abs 2 und 3 GG vereinbar; das gilt in gleichem Maße auch für das - ausnahmslose - Inkraftsetzen der HEZG-Bestimmungen durch Art 14 erst ab 1.1.1986.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664651

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