Entscheidungsstichwort (Thema)

Anerkennung von Beschäftigungs- und Erziehungszeiten in der ehemaligen Tschechoslowakei. Weitergeltung völkerrechtlicher Verträge der ehemaligen DDR. Stichtagsregelung. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

1. Nur diejenigen Bürger der ehemaligen DDR, die am 3.10.1990 ihren Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in den neuen Bundesländern hatten, können Rechte aufgrund von Beschäftigungs- und Erziehungszeiten in der ehemaligen Tschechoslowakei herleiten.

2. Dies verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.01.1999; Aktenzeichen B 4 RA 29/98 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661899

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