Entscheidungsstichwort (Thema)
Zulässigkeit. Widerklage
Orientierungssatz
Eine Widerklage ist nicht deshalb unzulässig, weil die Beklagte die rechtliche Möglichkeit hat, feststellende Verwaltungsakte zu erlassen. Die Möglichkeit der Klärung des Rechtsverhältnisses durch Verwaltungsakt schließt das Feststellungsinteresse einer juristischen Person grundsätzlich nicht aus.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667523 |
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