Entscheidungsstichwort (Thema)
Honorarverteilungsmaßstab. Festlegung einer individuellen Bemessungsgrundlage für zahnärztliche Leistungen verfassungsgemäß
Orientierungssatz
Die Einführung einer individuellen Bemessungsgrundlage mit Härtefallregelung für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen im Rahmen eines Honorarverteilungsmaßstabes (hier: 1994) verstößt nicht gegen das Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1671273 |
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