Entscheidungsstichwort (Thema)

Honorarverteilungsmaßstab. Festlegung einer individuellen Bemessungsgrundlage für zahnärztliche Leistungen verfassungsgemäß

 

Orientierungssatz

Die Einführung einer individuellen Bemessungsgrundlage mit Härtefallregelung für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen im Rahmen eines Honorarverteilungsmaßstabes (hier: 1994) verstößt nicht gegen das Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 21.10.1998; Aktenzeichen B 6 KA 72/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1671273

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