Entscheidungsstichwort (Thema)
besonderes berufliches Betroffensein. MdE 20 vH. angestrebter Beruf. Fluglotse/Verkehrspilot. Ausweichberuf Jurist. Kausalität. soziale Gleichwertigkeit
Orientierungssatz
Ein Beschädigter mit einer anerkannten MdE von 20 vH, der inzwischen ein Jura-Studium erfolgreich abgeschlossen hat, ist nicht besonders beruflich betroffen iS von § 30 Abs 2 S 2 Buchst a BVG, weil er das angestrebte Berufsziel Fluglotse bzw Verkehrspilot nicht erreicht hat.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1659924 |
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