Entscheidungsstichwort (Thema)

besonderes berufliches Betroffensein. MdE 20 vH. angestrebter Beruf. Fluglotse/Verkehrspilot. Ausweichberuf Jurist. Kausalität. soziale Gleichwertigkeit

 

Orientierungssatz

Ein Beschädigter mit einer anerkannten MdE von 20 vH, der inzwischen ein Jura-Studium erfolgreich abgeschlossen hat, ist nicht besonders beruflich betroffen iS von § 30 Abs 2 S 2 Buchst a BVG, weil er das angestrebte Berufsziel Fluglotse bzw Verkehrspilot nicht erreicht hat.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.05.1997; Aktenzeichen 9 RV 25/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659924

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