Leitsatz (amtlich)
Bei der Verordnung verschiedener Heilmittel (Massagen, Fangobehandlungen) auf einem Verordnungsblatt fällt die Verordnungsblattgebühr gemäß § 182a S 1 Buchst b RVO mehrfach an (im Gegensatz zur Verordnung einer Serie eines Heilmittels).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1660550 |
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