Leitsatz (amtlich)

Bei der Verordnung verschiedener Heilmittel (Massagen, Fangobehandlungen) auf einem Verordnungsblatt fällt die Verordnungsblattgebühr gemäß § 182a S 1 Buchst b RVO mehrfach an (im Gegensatz zur Verordnung einer Serie eines Heilmittels).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 15.01.1986; Aktenzeichen 3 RK 37/84)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660550

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