Leitsatz (redaktionell)

1. Zur Frage des Unfallversicherungsschutzes für einen Segelfluglehrer, der als Mitglied eines Luftsportvereins ehrenamtlich tätig ist.

2. Für eine Tätigkeit, die ihrer Art nach an sich dem allgemeinen Erwerbsleben zugänglich ist, besteht kein Unfallversicherungsschutz, wenn sie auf Grund einer Mitgliedschaft in einem Verein wahrgenommen wird und ausschließlich auf Mitgliedspflichten beruht. Diese Verpflichtung kann durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstandes oder des Beirates auferlegt sein, sich aber auch aus der Satzung oder einer dahingehenden allgemeinen Übung ergeben.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659487

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