Entscheidungsstichwort (Thema)

Künstlersozialversicherung. vorläufiger Beitragszuschuß. Berufsanfänger. Rückforderungsvorbehalt

 

Orientierungssatz

Die Vorläufigkeit und Korrigierbarkeit des Beitragszuschusses der Künstlersozialkasse zur (privaten) Krankenversicherung je nach dem endgültigen Jahresarbeitseinkommen, gilt auch für die von § 6 KSVG erfaßten Berufsanfänger.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.02.1996; Aktenzeichen 3 RK 14/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667261

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