Entscheidungsstichwort (Thema)

Errichtung. BKK. Gefährdung. AOK. Überschreitung des durchschnittlichen Bedarfssatzes um mehr als 10 %

 

Orientierungssatz

Der Bestand oder die Leistungsfähigkeit einer AOK ist gefährdet, wenn es durch die Errichtung einer BKK zu einer Überschreitung des durchschnittlichen Bedarfssatzes der Verbandskassen um mehr als 10 % kommt (vgl BSG vom 26.2.1992 - 1 RR 10/91 = BSGE 70, 153).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.11.1995; Aktenzeichen 1 RR 1/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667779

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