Entscheidungsstichwort (Thema)
Errichtung. BKK. Gefährdung. AOK. Überschreitung des durchschnittlichen Bedarfssatzes um mehr als 10 %
Orientierungssatz
Der Bestand oder die Leistungsfähigkeit einer AOK ist gefährdet, wenn es durch die Errichtung einer BKK zu einer Überschreitung des durchschnittlichen Bedarfssatzes der Verbandskassen um mehr als 10 % kommt (vgl BSG vom 26.2.1992 - 1 RR 10/91 = BSGE 70, 153).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667779 |
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