Entscheidungsstichwort (Thema)
Hachscharah-Zeit
Leitsatz (redaktionell)
Die von auswanderungswilligen Juden im Rahmen der landwirtschaftlichen Ausbildung im Landwerk Ahrensdorf ausgeübten Tätigkeiten waren nach RVO § 1226 Abs 1 Nr 4 rentenversicherungspflichtig. Auf diese Ausbildungszeiten findet WGSVG § 14 Abs 2 S 1 Anwendung.
Orientierungssatz
Zur Frage der fiktiven Beitragsentrichtung nach WGSVG § 14 Abs 2 S 1 für die Zeit einer landwirtschaftlichen Ausbildung im jüdischen Landwerk Ahrensdorf.
Fundstellen
Dokument-Index HI1654559 |
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