Entscheidungsstichwort (Thema)

Hachscharah-Zeit

 

Leitsatz (redaktionell)

Die von auswanderungswilligen Juden im Rahmen der landwirtschaftlichen Ausbildung im Landwerk Ahrensdorf ausgeübten Tätigkeiten waren nach RVO § 1226 Abs 1 Nr 4 rentenversicherungspflichtig. Auf diese Ausbildungszeiten findet WGSVG § 14 Abs 2 S 1 Anwendung.

 

Orientierungssatz

Zur Frage der fiktiven Beitragsentrichtung nach WGSVG § 14 Abs 2 S 1 für die Zeit einer landwirtschaftlichen Ausbildung im jüdischen Landwerk Ahrensdorf.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654559

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