Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulässigkeit der Kaug-Vorfinanzierung für den pfändbaren Teil der Arbeitsentgeltansprüche

 

Orientierungssatz

1. Beschränkt auf den pfändbaren Teil der Arbeitsentgeltansprüche ist die Vorfinanzierung von Konkursausfallgeld durch darlehensweise Lohnauszahlung auf ein Sonderkonto des Vergleichsverwalters gegen Abtretung der Arbeitsentgeltansprüche der Arbeitnehmer zulässig.

2. Solange, wie die Vorfinanzierung in einem Zusammenhang mit ernsthaften und aussichtsreichen Sanierungsbemühungen steht, ist der Vorwurf des sittenwidrigen Handelns nicht gerechtfertigt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 08.04.1992; Aktenzeichen 10 RAr 12/91)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1667306

ZIP 1991, 1086

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