Entscheidungsstichwort (Thema)
Zulässigkeit der Kaug-Vorfinanzierung für den pfändbaren Teil der Arbeitsentgeltansprüche
Orientierungssatz
1. Beschränkt auf den pfändbaren Teil der Arbeitsentgeltansprüche ist die Vorfinanzierung von Konkursausfallgeld durch darlehensweise Lohnauszahlung auf ein Sonderkonto des Vergleichsverwalters gegen Abtretung der Arbeitsentgeltansprüche der Arbeitnehmer zulässig.
2. Solange, wie die Vorfinanzierung in einem Zusammenhang mit ernsthaften und aussichtsreichen Sanierungsbemühungen steht, ist der Vorwurf des sittenwidrigen Handelns nicht gerechtfertigt.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1667306 |
ZIP 1991, 1086 |
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