Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Rentenversicherung. Beginn. Antragsfrist. Antragspflichtversicherung. Rechtsanwalt. Arbeitslosenhilfeempfänger. kurzzeitige selbständige Tätigkeit

 

Orientierungssatz

Eine bestehende Arbeitslosigkeit und der Bezug von Arbeitslosenhilfe hindert nicht den Beginn der Antragsfrist für die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beginn richtet sich nach dem Beginn der selbständigen Tätigkeit (hier Rechtsanwalt); deren Umfang ist unerheblich.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 25.02.1997; Aktenzeichen 12 RK 33/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667673

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