Entscheidungsstichwort (Thema)

Zeiten der Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung

 

Orientierungssatz

Bei dem Begriff "Zeiten der Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung" handelt es sich um einen vom AAÜG geschaffenen fiktiven Begriff, den das DDR-Recht nicht kannte und auch nicht benötigte. Dieser Begriff ist folglich ausschließlich anhand von Sinn und Zweck des AAÜG auszulegen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.03.1998; Aktenzeichen B 4 RA 27/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1671115

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