Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitsunfall. Kausalität. absolute Fahruntüchtigkeit. Lotsenversetzer
Leitsatz (amtlich)
1. Der erweiterte Versicherungsschutz des § 838 Nr 2 RVO erfaßt wegen der eigentümlichen Gefahren des Hafengebietes auch den Unfall eines Schiffsführers im Lotsenversetzdienst, den er nach Schichtende bei seiner nächtlichen Nachhausefahrt mit seinem PKW auf dem Passagierkai erlitten hat.
2. Die vom BSG entwickelten Grundsätze zum Versicherungsschutz bei absoluter Fahruntüchtigkeit sind auch in diesem Falle anzuwenden.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1655889 |
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