Entscheidungsstichwort (Thema)
Angleichung und Anpassung der in Höhe der zugesicherten AVI gezahlten Zusatzrente. Verfassungsmäßigkeit
Orientierungssatz
Die Zusatzrente in Höhe der zugesicherten Altersversorgung der Intelligenz (AVI) ist ua bei der Angleichung und Anpassung nicht wie eine Rente aus der freiwilligen Zusatzrentenversicherung zu behandeln.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1668571 |
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