Leitsatz (amtlich)

Die Erstellung eines Diätplanes nach Nr 18 BMÄ durch Computer ist jedenfalls dann nicht abrechnungsfähig, wenn der Kassenarzt den Patienten zuvor nicht einmal zu Gesicht bekommen hat.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.12.1983; Aktenzeichen 6 RKa 43/82)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661058

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