Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Ende. Versicherungspflicht. Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Ausscheiden
Leitsatz (amtlich)
Wird in einem ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis im Laufe eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht grundsätzlich erst mit Ablauf des Kalenderjahres (Abweichung von BSG, Urteil vom 28.4.1983 - 12 RK 42/82 = SozR 2200 § 165 Nr 70).
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Fundstellen
Dokument-Index HI1667674 |
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