Leitsatz (amtlich)

Die Betriebstätigkeit eines Produktionsbetriebes ist allein durch Einstellung der Produktion jedenfalls dann noch nicht vollständig beendigt, wenn danach noch zwei Wochen lang von den Angestellten des Betriebes (ca ein Viertel der Gesamtbelegschaft) der Verkauf und Versand der bereits (auf Bestellung) produzierten Waren durchgeführt wird.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 05.06.1981; Aktenzeichen 10/8b RAr 3/80)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1654427

Breith. 1980, 801

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