Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeld. Berechtigtenbestimmung. Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs 3 S 1 BKGG idF vom 21.12.1993

 

Orientierungssatz

Die Neuregelung des § 3 Abs 3 S 1 BKGG verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, insbesondere nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art 3 Abs 1 GG. Eine Ungleichbehandlung nichtverheirateter Elternpaare gegenüber Ehegatten ist nach der Wertordnung des GG sachlich gerechtfertigt, da das GG Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt und damit gegenüber nichtverheirateten Elternpaaren privilegiert (Art 6 Abs 1 GG). Diese Privilegierung ist im Hinblick auf den genannten verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe auch dann zumindest gerechtfertigt geht man davon aus, daß die Leistungen nach dem BKGG dem Familienlastenausgleich dienen und nicht dem jeweiligen Berechtigten.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668296

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