Leitsatz (amtlich)

Eine Rückzahlungspflicht des Kindergeldempfängers nach BKGG § 13 Nr 2 kann auch dann bestehen, wenn lediglich auf einen Teil des überwiesenen Kindergeldbetrages kein Anspruch bestand und dieser Teilbetrag ohne Antrag gezahlt wurde.

Der für den guten Glauben des Empfängers maßgebliche Zeitpunkt ist bei bargeldloser Zahlung der Zeitpunkt seiner Kenntnis von der Gutschrift.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653072

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