Entscheidungsstichwort (Thema)
Impfschaden. Pockenschutzimpfung. zeitlicher Zusammenhang. ungewöhnliche Impfreaktion
Orientierungssatz
Ein Impfschaden kann nicht anerkannt werden, wenn eine unübliche Impfreaktion in der nach einer Pockenschutzimpfung nach herrschender wissenschaftlicher Lehrmeinung anzunehmenden Inkubationszeit von höchstens 21 Tagen nicht nachgewiesen werden kann (hier Krampfanfall nach 4 Wochen).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1657930 |
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