Entscheidungsstichwort (Thema)

Erziehungsgeldberechtigung eines Ausländers. Neuregelung. Aufenthaltstitel. Übergangsfall. Vertrauensschutz

 

Orientierungssatz

Erziehungsgeldanspruch eines Ausländers mit lediglich einer Aufenthaltsbefugnis: § 1 Abs 1a BErzGG idF vom 23.6.1993 ist auf Fälle, in denen die Kinder vor der Neuregelung bereits gezeugt waren, aber erst nach dem Inkrafttreten (27.6.1993) geboren wurden, nicht anwendbar. Mangels Vorliegens einer Übergangsregelung ist im Wege verfassungskonformer Auslegung auf diese Übergangsfälle § 1 Abs 1 S 2 BErzGG aF anzuwenden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653202

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