Leitsatz (amtlich)

Bei der Abstellung eines Arbeitnehmers zu einer Arbeitsgemeinschaft tritt ein Kassenwechsel des vor Beendigung der Arbeit am bisherigen Beschäftigungsort arbeitsunfähig gewordenen Versicherten solange nicht ein, wie er die Arbeit am neuen Beschäftigungsort der Arbeitsgemeinschaft nicht aufnimmt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653430

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge