Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Schwerpflegebedürftigkeit. häusliche Pflegehilfe. Leistungserbringung im eigenen Haushalt oder Familienhaushalt

 

Leitsatz (amtlich)

Voraussetzung der Pflegehilfe nach § 55 Abs 1 SGB 5 ist, daß sie im eigenen Haushalt des Schwerpflegebedürftigen oder in dem seiner Familie erbracht wird.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.02.1996; Aktenzeichen 3 RK 40/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667645

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