Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Schwerpflegebedürftigkeit. häusliche Pflegehilfe. Leistungserbringung im eigenen Haushalt oder Familienhaushalt
Leitsatz (amtlich)
Voraussetzung der Pflegehilfe nach § 55 Abs 1 SGB 5 ist, daß sie im eigenen Haushalt des Schwerpflegebedürftigen oder in dem seiner Familie erbracht wird.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667645 |
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