Entscheidungsstichwort (Thema)

Beitragsnachentrichtung an eine berufsständische Versorgung. sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Sondernachentrichtung nach § 124 Abs 6a AVG an eine berufsständische Versorgung (hier: Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen) setzt einen Antrag des Versicherten innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden aus einer versicherungsfreien Beschäftigung (hier: als Referendar) voraus. Hierauf hat der (frühere) Dienstherr den Versicherten rechtzeitig auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses im Rahmen des Dienst- udn Treueverhältnisses hinzuweisen.

2. Eine Verletzung der Hinweispflicht durch den früheren Dienstherrn ist dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nicht unter dem Gesichtspunkt des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zuzurechnen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.04.1996; Aktenzeichen 5/4 RA 36/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668309

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