Entscheidungsstichwort (Thema)
Beitragsnachentrichtung an eine berufsständische Versorgung. sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Leitsatz (amtlich)
1. Die Sondernachentrichtung nach § 124 Abs 6a AVG an eine berufsständische Versorgung (hier: Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen) setzt einen Antrag des Versicherten innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden aus einer versicherungsfreien Beschäftigung (hier: als Referendar) voraus. Hierauf hat der (frühere) Dienstherr den Versicherten rechtzeitig auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses im Rahmen des Dienst- udn Treueverhältnisses hinzuweisen.
2. Eine Verletzung der Hinweispflicht durch den früheren Dienstherrn ist dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nicht unter dem Gesichtspunkt des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zuzurechnen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1668309 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen