Entscheidungsstichwort (Thema)

Pflegeversicherung. Pflegebedürftigkeit eines insulinpflichtigen Kindes

 

Orientierungssatz

Bei einem insulinpflichtigen Kind, dessen täglicher Hilfebedarf auf die Blutzuckertestung und die Insulininjektion sowie auf hauswirtschaftliche Versorgung beschränkt ist, liegt Pflegebedürftigkeit iS der Pflegeversicherung auch dann nicht vor, wenn neben ihm noch ein Elternteil von der Pflegeperson versorgt werden muss.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 15.11.1999; Aktenzeichen B 2 U 247/99 B)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1672172

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