Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Hewi-Haltestangen. kein Hilfsmittel iS des § 33 Abs 1 SGB 5
Orientierungssatz
Hewi-Haltestangen, die zum Erreichen einer im Kellerbereich des Wohnhauses des Versicherten gelegenen Dusche dienen, sind keine Hilfsmittel iS des § 33 Abs 1 SGB 5; denn die Krankenkassen sind nicht zuständig für Maßnahmen, die der behindertengerechten Ausstattung und Erhaltung der konkreten Wohnung des einzelnen Versicherten dienen.
Fundstellen
Breith. 1994, 617 |
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