Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Hewi-Haltestangen. kein Hilfsmittel iS des § 33 Abs 1 SGB 5

 

Orientierungssatz

Hewi-Haltestangen, die zum Erreichen einer im Kellerbereich des Wohnhauses des Versicherten gelegenen Dusche dienen, sind keine Hilfsmittel iS des § 33 Abs 1 SGB 5; denn die Krankenkassen sind nicht zuständig für Maßnahmen, die der behindertengerechten Ausstattung und Erhaltung der konkreten Wohnung des einzelnen Versicherten dienen.

 

Fundstellen

Breith. 1994, 617

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