Entscheidungsstichwort (Thema)

Rente wegen Berufsunfähigkeit. Verweisungstätigkeit. Omnibusfahrer im Linienverkehr bei der DB. Kraftfahrer. Facharbeiter

 

Orientierungssatz

1. Der in die Lohngruppe II a (CB II 4) des Lohntarifvertrags der DB eingruppierte Omnibusfahrer im Linienverkehr bei der DB ist besonders hochqualifizierter Facharbeiter.

2. Seine tarifliche Einstufung entspricht der hohen Verantwortung seiner Tätigkeit, die regelmäßig Beamten vorbehalten ist. Sie ist daher nicht auf qualitätsfremde Merkmale zurückzuführen (vgl BSG, Urteil vom 25.8.93 - 13 RJ 21/92).

3. Wegen der Verantwortung gegenüber den Fahrgästen handelt es sich insbesondere um eine höherwertige Tätigkeit als die eines auf Facharbeiterebene eingestuften Kraftfahrers im Güterfernverkehr (vgl BSG, Urteil vom 17.2.94 - 13 RJ 9/93).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654583

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