Entscheidungsstichwort (Thema)
Kindergeld. keine Berechtigtenbestimmung unter unverheirateten Elternpaaren. Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz (amtlich)
Die Regelung des § 3 Abs 3 S 1 BKGG in ab 1.1.1994 geltenden Fassung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, insbesondere nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art 3 Abs 1 GG.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1656174 |
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