Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeld. keine Berechtigtenbestimmung unter unverheirateten Elternpaaren. Verfassungsmäßigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Die Regelung des § 3 Abs 3 S 1 BKGG in ab 1.1.1994 geltenden Fassung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, insbesondere nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art 3 Abs 1 GG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.05.1997; Aktenzeichen 14/10 RKg 39/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1656174

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