Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewalttat. Silvesternacht. Verletzung duch Signalmunition. gemeingefährliches Mittel
Orientierungssatz
Die Verletzung durch einen Schuß mit Signalmunition aus einer zulassungsfreien Signalpistole in der Silvesternacht begründet keinen Anspruch auf Opferentschädigung.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1660266 |
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