Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewalttat. Silvesternacht. Verletzung duch Signalmunition. gemeingefährliches Mittel

 

Orientierungssatz

Die Verletzung durch einen Schuß mit Signalmunition aus einer zulassungsfreien Signalpistole in der Silvesternacht begründet keinen Anspruch auf Opferentschädigung.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 04.02.1998; Aktenzeichen B 9 VG 5/96 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660266

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