Entscheidungsstichwort (Thema)
Recht der Ersatzkassen hier: Anspruch des Versicherten auf den Arbeitgeberanteil
Orientierungssatz
Nach dem Regelungszusammenhang der Sätze 1 und 2 des § 520 Abs 1 RVO, seinem Sinn und Zweck sowie seiner Entstehungsgeschichte kann der bei einer Ersatzkasse Versicherte seinen Anspruch nach Satz 2 gegen den Arbeitgeber nur für solche Zeiträume geltend machen, für die seine Kasse den Beitragsanspruch nach Satz 1 gegen ihn hat. Der Anspruch des Versicherten teilt das rechtliche Schicksal des Anspruchs der Ersatzkasse. Satz 2 will dem Versicherten keinen Beitragsvorteil verschaffen. Der Beitragsabführungsanspruch ist ihm lediglich zur Weiterleitung des Arbeitgeberanteils an die Ersatzkasse eingeräumt worden.
Fundstellen
Dokument-Index HI1662637 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen