Entscheidungsstichwort (Thema)

Recht der Ersatzkassen hier: Anspruch des Versicherten auf den Arbeitgeberanteil

 

Orientierungssatz

Nach dem Regelungszusammenhang der Sätze 1 und 2 des § 520 Abs 1 RVO, seinem Sinn und Zweck sowie seiner Entstehungsgeschichte kann der bei einer Ersatzkasse Versicherte seinen Anspruch nach Satz 2 gegen den Arbeitgeber nur für solche Zeiträume geltend machen, für die seine Kasse den Beitragsanspruch nach Satz 1 gegen ihn hat. Der Anspruch des Versicherten teilt das rechtliche Schicksal des Anspruchs der Ersatzkasse. Satz 2 will dem Versicherten keinen Beitragsvorteil verschaffen. Der Beitragsabführungsanspruch ist ihm lediglich zur Weiterleitung des Arbeitgeberanteils an die Ersatzkasse eingeräumt worden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1662637

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